Abwertung der Vergütung ambulanter Psychotherapie – ein falsches Signal!
Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz, der Lehrstuhl für Klinische Psychologie sowie der Lehrstuhl für Neuropsychologie protestieren gegen die Entscheidung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Bewertungsausschuss hat auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen, die Vergütung der ambulanten Psychotherapie zum 01.04.2026 um 4,5 Prozent zu senken.
Aus unserer Sicht setzt diese Entscheidung ein fatales Signal. Bereits heute ist die Versorgungssituation für viele psychisch erkrankte Menschen angespannt, während der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung weiter steigt. In einer solchen Situation die Vergütung ambulanter Psychotherapie zu reduzieren, ist aus unserer Sicht fachlich nicht nachvollziehbar und gesundheitspolitisch ein deutlicher Rückschritt.
Hinzu kommt, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Vergleich zu haus- und fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen bereits jetzt deutlich geringere Einnahmen pro Stunde bzw. pro Praxis erzielen – bei vergleichbarem Arbeitseinsatz und unter Berücksichtigung der Praxiskosten.
Darüber hinaus stellt diese Entscheidung auch die notwendige Anerkennung der anspruchsvollen und verantwortungsvollen Arbeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten infrage. Qualifizierte psychotherapeutische Behandlung ist ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung und für viele Menschen unverzichtbar.
Wir befürchten, dass diese Maßnahme die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärft und letztlich zu Lasten der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten geht.